Compliance
Integrität. Verantwortung. Vertrauen.
Bei HRS ist Compliance ein wesentlicherBestandteil unseres unternehmerischen Handelns – weltweit, verantwortungsvollund integer. Wir verpflichten uns zu höchsten ethischen Standards und zurkonsequenten Einhaltung aller geltenden Gesetze und Vorschriften in sämtlichenLändern, in denen wir tätig sind.
Warum Compliance wichtig ist
Als globalagierendes Unternehmen in der Reise- und Technologiebranche bewegen wir uns ineinem komplexen und dynamischen regulatorischen Umfeld und arbeiten mitPartnern in unterschiedlichen Rechtsordnungen zusammen. Vor diesem Hintergrundist Compliance entscheidend, um sicherzustellen, dass unsere Geschäftstätigkeitjederzeit rechtmäßig, verantwortungsvoll und nach ethischen Grundsätzenerfolgt.
UnserCompliance-Management-System stellt sicher, dass alle relevanten gesetzlichenAnforderungen eingehalten werden. Dazu gehören insbesondere Regelungen zurKorruptionsbekämpfung, zum Kartell- und Wettbewerbsrecht sowie zumAußenwirtschafts- und Exportkontrollrecht. Gleichzeitig fördert es transparenteund faire Geschäftspraktiken, schützt die Interessen unserer Kunden,Geschäftspartner und Mitarbeitenden und sichert nachhaltig den Erfolg und dieReputation von HRS.
Compliance istfest in unseren Geschäftsprozessen und Entscheidungsstrukturen verankert. Aufdiese Weise reduzieren wir rechtliche und finanzielle Risiken und stärken eineUnternehmenskultur, die von Verantwortungsbewusstsein und Vertrauen geprägtist.
Unsere Erwartungen an Geschäftspartner
Wir erwartenvon unseren Geschäftspartnern, dass sie unsere Werte teilen und ihr Handeln anIntegrität und Rechtstreue ausrichten. Dazu gehört insbesondere die Einhaltungaller geltenden Gesetze und Vorschriften, vor allem in den BereichenKorruptionsbekämpfung, Kartellrecht und Außenwirtschaftsrecht.
Darüber hinauserwarten wir die Achtung international anerkannter Menschenrechte, dieEinhaltung fairer Arbeitsstandards sowie ein verantwortungsbewusstes undethisches Geschäftsverhalten.
UnserVerhaltenskodex für Geschäftspartner konkretisiert diese Anforderungen undbildet die Grundlage für nachhaltige und vertrauensvolle Geschäftsbeziehungen.
👉 Verhaltenskodex fürGeschäftspartner lesen
Nulltoleranz gegenüber Korruption
HRS verfolgteine konsequente Nulltoleranzpolitik gegenüber Bestechung und Korruption injeglicher Form. Das Anbieten, Versprechen, Gewähren oder Annehmen unzulässigerVorteile – einschließlich Bestechungszahlungen, unangemessener Geschenke odersogenannter Facilitation Payments – ist strikt untersagt.
Geschäftsentscheidungendürfen ausschließlich auf sachlichen, transparenten und legitimen Kriterienberuhen. Diese Grundsätze gelten gleichermaßen für unsere Mitarbeitenden wiefür alle Geschäftspartner, die im Zusammenhang mit HRS tätig sind. Integritäthat für uns oberste Priorität – auch dann, wenn dies bedeutet, aufGeschäftsmöglichkeiten zu verzichten.
Compliance-Organisation
HRS verfügtüber eine unabhängige und leistungsfähige Compliance-Organisation, die für dieUmsetzung, Überwachung und kontinuierliche Weiterentwicklung unseresCompliance-Programms verantwortlich ist.
UnserCompliance-Rahmenwerk umfasst alle wesentlichen regulatorischen Themenbereiche.Durch klar definierte Richtlinien, Prozesse und Kontrollmechanismen stellen wirsicher, dass unsere Standards in allen Regionen und Geschäftsbereicheneinheitlich angewendet werden.
Hinweis geben – wir hören zu
Wir ermutigenunsere Mitarbeitenden, Geschäftspartner und Dritte, Hinweise zu geben, wenn siemögliche Verstöße gegen Gesetze oder interne Richtlinien wahrnehmen.
Zu diesem Zweckstellt HRS einen unabhängigen Ombudsmann sowie ein sicheres Hinweisgebersystemzur Verfügung. Meldungen können vertraulich und – soweit rechtlich zulässig –auch anonym erfolgen. Alle Hinweise werden sorgfältig geprüft und fairuntersucht. Benachteiligungen gegenüber Hinweisgebern, die in gutem Glaubenhandeln, werden nicht toleriert.
Unser Ombudsmann und Compliance Officerist unter folgender Adresse erreichbar:
Stefan Rau(Rechtsanwalt)
BDO LegalRechtsanwaltsgesellschaft mbH
Zielstattstraße4081379 Telefon: +49172-8244516
mail: stefan.rau@bdolegal.de
Häufig gestellte Fragen
All deine Fragen, beantwortet.
Überschrift
Welche Aufgaben hat der Ombudsmann
Beschäftigte, Geschäftspartner und auch Externe haben das Recht, auf Umstände hinzuweisen, die auf eine Verletzung von Gesetzen oder internen Regeln schließen lassen. Der Ombudsmann nimmt diese Hinweise entgegen. Er bietet einen rechtlich geschützten und vertraulichen Bereich außerhalb des Unternehmens an. Er klärt die Hinweisgeberin / den Hinweisgeber über ihre / seine Rechte und das weitere Vorgehen auf. Nur mit dem Einverständnis der Hinweisgeberin / des Hinweisgebers [1] leitet der Ombudsmann den Hinweis an seinen Ansprechpartner im Unternehmen weiter. Der Ombudsmann kann als Vertrauensperson in den Vorgang einbezogen werden. Er steht dem Hinweisgeber jederzeit als Ansprechpartner zur Verfügung.
[1] Mit dieser und anderen Personenbezeichnungen sind stets Personen oder Personengruppen jedes Geschlechts gemeint, denn im Sinne der Charta der Vielfalt sind für uns alle Menschen gleichwertig unabhängig von Geschlecht, Alter, Herkunft, Religion, Behinderung oder sexueller Orientierung. Die Wortwahl verfolgt lediglich den Zweck, den Text sprachlich einfacher zu halten.
Überschrift
Wer kann sich an den Ombudsmann wenden?
Alle Beschäftigten und Externe, wie Lieferanten oder Dienstleister, können sich an den Ombudsmann wenden.
Überschrift
Welche Hinweise nimmt der Ombudsmann entgegen?
Der Ombudsmann nimmt Hinweise auf Gesetzesverletzungen und interne Verstöße entgegen. Ziel ist vor allem die Aufklärung und Verhinderung von Wirtschaftsstraftaten, Bilanzdelikten und Vermögensschädigungen. Aber auch alle Verstöße gegen interne Richtlinien, z.B. den Code of Conduct, können berichtet werden. Der Ombudsmann kann ebenso in Fällen von Diskriminierung, sexueller Belästigung o.ä. vertrauensvoll und anonym konsultiert werden.
Überschrift
Can I safe, that the Ombudsmann information only so far continue, how I permit?
Ja. Allein der Whistleblower entscheidet, welche Informationen er dem Ombudsmann zur Verfügung stellt und welche Informationen der Ombudsmann im zweiten Schritt des Prozesses an das Unternehmen weitergeben kann. Eine Weitergabe von Informationen gegen den Willen des Hinweisgebers ist dem Ombudsmann nur in Fällen von Missbrauch gestattet, d. h. wenn der Hinweisgeber vorsätzlich falsche Informationen erteilt hat. Der Ombudsmann wird dies beim ersten Kontakt mit dem Hinweisgeber klarstellen.
Überschrift
Does it cost me anything to use the ombudsman?
No, the ombudsman is free to use.


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