Hinweis geben – wir hören zu

Wir ermutigenunsere Mitarbeitenden, Geschäftspartner und Dritte, Hinweise zu geben, wenn siemögliche Verstöße gegen Gesetze oder interne Richtlinien wahrnehmen.

Zu diesem Zweckstellt HRS einen unabhängigen Ombudsmann sowie ein sicheres Hinweisgebersystemzur Verfügung. Meldungen können vertraulich und – soweit rechtlich zulässig –auch anonym erfolgen. Alle Hinweise werden sorgfältig geprüft und fairuntersucht. Benachteiligungen gegenüber Hinweisgebern, die in gutem Glaubenhandeln, werden nicht toleriert.

Unser Ombudsmann und Compliance Officerist unter folgender Adresse erreichbar:

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Stefan Rau(Rechtsanwalt)
BDO LegalRechtsanwaltsgesellschaft mbH
Zielstattstraße4081379 Telefon: +49172-8244516
mail: stefan.rau@bdolegal.de

Hinweisgebersystemnutzen
Unser Ombudsmann und Compliance Officerist unter folgender Adresse erreichbar:

Häufig gestellte Fragen

All deine Fragen, beantwortet.

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Kann ich den Ombudsmann anonym kontaktieren?

Ja, Hinweisgeber können sich anonym an den Ombudsmann wenden. Dies beinhaltet den ersten Kontakt des Whistleblowers mit dem Ombudsmann. Wenn es der Whistleblower bevorzugt, wahrt der Ombudsmann dann die Anonymität des Whistleblowers im Umgang mit dem Unternehmen.

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Was passiert mit den Informationen, die ich zur Verfügung stelle?

Die Informationen werden unter Berücksichtigung der geltenden Gesetze und internen Regeln sowie der Wünsche aller Beteiligten (z. B. der Anonymität des Whistleblowers) untersucht. Zu diesem Zweck prüft der Ombudsmann die bereitgestellten Informationen, bevor er sie an seinen Ansprechpartner im Unternehmen weiterleitet.

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Kann ich den Ombudsmann kontaktieren, um mich über den Stand der Untersuchung zu erkundigen?

Hinweisgeber können sich jederzeit beim Ombudsmann über den Stand der Ermittlungen informieren. Der Ombudsmann wird dem Whistleblower so viele Informationen über seine Ergebnisse mitteilen, wie gesetzlich zulässig, spätestens jedoch nach Abschluss der Untersuchung.

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Wenn ich den Ombudsmann kontaktiere, wird er dann mein gesetzlicher Vertreter?

Nein, der Ombudsmann darf den Whistleblower in keinem offiziellen oder gerichtlichen Verfahren vertreten. Daher kann und darf der Ombudsmann keine Maßnahmen ergreifen, um die individuellen Rechte oder Ansprüche des Hinweisgebers vor Gericht durchzusetzen.

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Ist der Ombudsmann wirklich unabhängig?

Ja. Der Ombudsmann agiert als eigenständiger, unabhängiger Anwalt und ist in Bezug auf den Inhalt der Angelegenheit keinen Weisungen des Unternehmens unterworfen. Nach einer gründlichen Untersuchung entscheidet der Ombudsmann, ob und in welchem Umfang die ihm übermittelten Informationen an das Unternehmen weitergegeben werden können.