Compliance
Integrität. Verantwortung. Vertrauen.
Bei HRS ist Compliance ein wesentlicherBestandteil unseres unternehmerischen Handelns – weltweit, verantwortungsvollund integer. Wir verpflichten uns zu höchsten ethischen Standards und zurkonsequenten Einhaltung aller geltenden Gesetze und Vorschriften in sämtlichenLändern, in denen wir tätig sind.
Warum Compliance wichtig ist
Als globalagierendes Unternehmen in der Reise- und Technologiebranche bewegen wir uns ineinem komplexen und dynamischen regulatorischen Umfeld und arbeiten mitPartnern in unterschiedlichen Rechtsordnungen zusammen. Vor diesem Hintergrundist Compliance entscheidend, um sicherzustellen, dass unsere Geschäftstätigkeitjederzeit rechtmäßig, verantwortungsvoll und nach ethischen Grundsätzenerfolgt.
UnserCompliance-Management-System stellt sicher, dass alle relevanten gesetzlichenAnforderungen eingehalten werden. Dazu gehören insbesondere Regelungen zurKorruptionsbekämpfung, zum Kartell- und Wettbewerbsrecht sowie zumAußenwirtschafts- und Exportkontrollrecht. Gleichzeitig fördert es transparenteund faire Geschäftspraktiken, schützt die Interessen unserer Kunden,Geschäftspartner und Mitarbeitenden und sichert nachhaltig den Erfolg und dieReputation von HRS.
Compliance istfest in unseren Geschäftsprozessen und Entscheidungsstrukturen verankert. Aufdiese Weise reduzieren wir rechtliche und finanzielle Risiken und stärken eineUnternehmenskultur, die von Verantwortungsbewusstsein und Vertrauen geprägtist.
Unsere Erwartungen an Geschäftspartner
Wir erwartenvon unseren Geschäftspartnern, dass sie unsere Werte teilen und ihr Handeln anIntegrität und Rechtstreue ausrichten. Dazu gehört insbesondere die Einhaltungaller geltenden Gesetze und Vorschriften, vor allem in den BereichenKorruptionsbekämpfung, Kartellrecht und Außenwirtschaftsrecht.
Darüber hinauserwarten wir die Achtung international anerkannter Menschenrechte, dieEinhaltung fairer Arbeitsstandards sowie ein verantwortungsbewusstes undethisches Geschäftsverhalten.
UnserVerhaltenskodex für Geschäftspartner konkretisiert diese Anforderungen undbildet die Grundlage für nachhaltige und vertrauensvolle Geschäftsbeziehungen.
👉 Verhaltenskodex fürGeschäftspartner lesen
Nulltoleranz gegenüber Korruption
HRS verfolgteine konsequente Nulltoleranzpolitik gegenüber Bestechung und Korruption injeglicher Form. Das Anbieten, Versprechen, Gewähren oder Annehmen unzulässigerVorteile – einschließlich Bestechungszahlungen, unangemessener Geschenke odersogenannter Facilitation Payments – ist strikt untersagt.
Geschäftsentscheidungendürfen ausschließlich auf sachlichen, transparenten und legitimen Kriterienberuhen. Diese Grundsätze gelten gleichermaßen für unsere Mitarbeitenden wiefür alle Geschäftspartner, die im Zusammenhang mit HRS tätig sind. Integritäthat für uns oberste Priorität – auch dann, wenn dies bedeutet, aufGeschäftsmöglichkeiten zu verzichten.
Compliance-Organisation
HRS verfügtüber eine unabhängige und leistungsfähige Compliance-Organisation, die für dieUmsetzung, Überwachung und kontinuierliche Weiterentwicklung unseresCompliance-Programms verantwortlich ist.
UnserCompliance-Rahmenwerk umfasst alle wesentlichen regulatorischen Themenbereiche.Durch klar definierte Richtlinien, Prozesse und Kontrollmechanismen stellen wirsicher, dass unsere Standards in allen Regionen und Geschäftsbereicheneinheitlich angewendet werden.
Hinweis geben – wir hören zu
Wir ermutigenunsere Mitarbeitenden, Geschäftspartner und Dritte, Hinweise zu geben, wenn siemögliche Verstöße gegen Gesetze oder interne Richtlinien wahrnehmen.
Zu diesem Zweckstellt HRS einen unabhängigen Ombudsmann sowie ein sicheres Hinweisgebersystemzur Verfügung. Meldungen können vertraulich und – soweit rechtlich zulässig –auch anonym erfolgen. Alle Hinweise werden sorgfältig geprüft und fairuntersucht. Benachteiligungen gegenüber Hinweisgebern, die in gutem Glaubenhandeln, werden nicht toleriert.
Unser Ombudsmann und Compliance Officerist unter folgender Adresse erreichbar:
Text LinkStefan Rau(Rechtsanwalt)
BDO LegalRechtsanwaltsgesellschaft mbH
Zielstattstraße4081379 Telefon: +49172-8244516
mail: stefan.rau@bdolegal.de
Häufig gestellte Fragen
All deine Fragen, beantwortet.
Überschrift
Kann ich den Ombudsmann anonym kontaktieren?
Ja, Hinweisgeber können sich anonym an den Ombudsmann wenden. Dies beinhaltet den ersten Kontakt des Whistleblowers mit dem Ombudsmann. Wenn es der Whistleblower bevorzugt, wahrt der Ombudsmann dann die Anonymität des Whistleblowers im Umgang mit dem Unternehmen.
Überschrift
Was passiert mit den Informationen, die ich zur Verfügung stelle?
Die Informationen werden unter Berücksichtigung der geltenden Gesetze und internen Regeln sowie der Wünsche aller Beteiligten (z. B. der Anonymität des Whistleblowers) untersucht. Zu diesem Zweck prüft der Ombudsmann die bereitgestellten Informationen, bevor er sie an seinen Ansprechpartner im Unternehmen weiterleitet.
Überschrift
Kann ich den Ombudsmann kontaktieren, um mich über den Stand der Untersuchung zu erkundigen?
Hinweisgeber können sich jederzeit beim Ombudsmann über den Stand der Ermittlungen informieren. Der Ombudsmann wird dem Whistleblower so viele Informationen über seine Ergebnisse mitteilen, wie gesetzlich zulässig, spätestens jedoch nach Abschluss der Untersuchung.
Überschrift
Wenn ich den Ombudsmann kontaktiere, wird er dann mein gesetzlicher Vertreter?
Nein, der Ombudsmann darf den Whistleblower in keinem offiziellen oder gerichtlichen Verfahren vertreten. Daher kann und darf der Ombudsmann keine Maßnahmen ergreifen, um die individuellen Rechte oder Ansprüche des Hinweisgebers vor Gericht durchzusetzen.
Überschrift
Ist der Ombudsmann wirklich unabhängig?
Ja. Der Ombudsmann agiert als eigenständiger, unabhängiger Anwalt und ist in Bezug auf den Inhalt der Angelegenheit keinen Weisungen des Unternehmens unterworfen. Nach einer gründlichen Untersuchung entscheidet der Ombudsmann, ob und in welchem Umfang die ihm übermittelten Informationen an das Unternehmen weitergegeben werden können.


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